Der Hochschulrat besteht aus drei Mitgliedern des akademischen Bereichs, aus drei Mitgliedern vom Kreis der Gesellschafter und dem Vorsitzenden des Kuratoriums.
Aus diesen Personen werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben des Hochschulrats sind insbesondere: die Bestellung des Rektors auf Vorschlag des Senats, die Beschlussfassung zur Grundordnung, die Verabschiedung und Kontrolle des Budgets sowie Grundsatzentscheidungen mit langfristigen finanziellen Auswirkungen.
Mitglieder des Hochschulrats
- Prof. Dr. Ruben Safrastyan (Armenien)
Vorsitzender des Hochschulrats
2. Dr. Armen Baibourtian (Armenien)
Berater des Präsidenten der DUA
3. Stephanie Betz (Deutschland)
Gesellschafterin der DUA AG
4. Azat Ordukhanyan (Deutschland)
Vorsitzender des Zentralrats der Armenier in Deutschland
5. Stefan Sachs (Deutschland)
Gesellschafter der DUA AG
6.Stefan Sedlacek (Deutschland)
Vorsitzender des Kuratoriums
7. Albrecht Stickel (Deutschland)
Gesellschafter der DUA AG
Sekretariat: Albrecht Stickel
Adresse: Aygedzor Str. 47/3, 0019 Yerevan, Armenien
Tel.: +374 10 274 174
Mob.: +49 179 2047240
E-Mail: hochschulrat@dua.am
albrecht.stickel@me.com