• Zukünftige Recht
  • Am 4. und 5. November hielt Dr. Ernst-Martin Krauss bei der Deutschen Universität in Armenien eine Vorlesung zum Thema „Zukünftige Recht". Dr. Krauss war der Vorsitzende vom Strafsenat des Obersten Gerichts im Bundesland Schleswig-Holstein und hat eine 20jährige Erfahrung in Bildungssphäre. Innerhalb der zweitägigen Vorlesung ging Dr.Krauss erst auf die Frage ein, was unter Begriff „Recht" zu verstehen ist. Dieser Begriff ist mehrdeutiger, als wir den in der Rechtswissenschaft annehmen. Das rechtliche Leben hat mit reinem Leben zu tun, d.h mit Recht leben. Im Ergebnis der Globalisierung und der Entwicklung von Technologien ist die Welt jetzt in eine rechtliche Krise geraten. Und um diese Krise überwinden zu können, ist es notwendig, dass die Menschen Gedanken über neue Modelle machen. Diese materialistische Mentalität ist aufzuheben, weil es oberflächig ist. Man soll eine zukunftsorientierte Mentalität übertreten.

    Dr. Krauss kam auf fünf Begriffe zu sprechen, die rechtlich von großer Bedeutung sind: der Frieden, die Freiheit, die Wahrheit, die Weisheit und die Liebe. Der Frieden ist einer der wichtigsten Begriffe und jedes rechtliche Leben pflegt, Frieden zu bewahren. Frieden, der durch Gewalt entstanden ist, beruft nicht zu ihrer Bestimmungen. Der Frieden ist eine Voraussetzung für die Freiheit.

    Man kann frei sein, im Falle, wenn er genug Kraft hat, um sich vom Aberglauben fernzuhalten. Die Wahrheit hilft uns, frei zu sein. Wenn man die Möglichkeit hat, die ganze Wahrheit zu wissen, so ist ihm die halbe Wahrheit, die die Vernunft gibt, nicht genug. Das heißt, wir sollen probieren, uns von Mentalität, von unseren persönlichen Vorstellungen über die Wahrheit zu befreien, die uns die Möglichkeit gibt, die ganze Wahrheit mit ihren realen Äusserungen anzunehmen.




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